| | 30 % Basisförderung für Wärmepumpen im Bestandsbau. |
| | 5 % Effizienzbonus für die Installation einer Wärmepumpe mit umweltfreundlichen Kältemitteln |
| | 20 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €. |
| | 20 % Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder wenn eine 20 Jahre alte, funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung bis Ende 2028 ersetzt und die Immobilie selbst genutzt wird.
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| | Förderung
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| | Ihr verbleibender Eigenanteil.
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